Teilhabeberatung
Wen und zu was berät die EUTB®?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Wie berät die EUTB®?
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen.
- Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
- Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen.
- Ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
- Rat und Orientierung gebend.
- Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtliche Beratung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Förderung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die nun geschaffenen EUTB®-Stellen deutschlandweit mit 58 Mio. Euro jährlich.
Hier geht es zum Flyer „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Ratsuchende“